Mietbedingungen
Mietbedingungen – Bootsverleih Kaletta am Toeppersee
1. Allgemeines
Mit der Anmietung eines Bootes erkennt der Mieter die
nachfolgenden Mietbedingungen des Bootsverleihs Kaletta an.
Anmieten eines Bootes nur gegen Hinterlegung eines gültigen Personalausweises
2. Mietdauer und Rückgabe
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Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe des Bootes und endet mit der Rückgabe am vereinbarten Ort.
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Verspätete Rückgaben können mit einem Aufpreis berechnet werden.
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Das Boot ist sauber und unbeschädigt zurückzugeben.
3. Nutzung der Boote
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Die Nutzung der Boote erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
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Den Anweisungen des Vermieters ist unbedingt Folge zu leisten.
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Das Tragen von Rettungswesten wird empfohlen.
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Schwimmen oder Springen vom Boot ist nicht gestattet.
- Das Anlegen am Ufer ist verboten.
- 30 m Uferabstand ist verpflichtend.
- Nicht mit den Booten ineinander fahren.
- Hunde dürfen mitfahren, achten Sie bitte darauf, dass ihr Hund trocken ist.
- Bringen Sie ein Handtuch für Ihren Hund mit, da die Boote von der Sonne sehr aufgeheizt sind.
4. Sicherheit & Verhalten
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Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist die Nutzung untersagt.
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Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen mitfahren.
- Kinder ab 12 Jahren dürfen allein Tretboot fahren
- Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Elektroboot fahren (hinterlegung eines gültigen Personalausweises erforderlich)
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Die maximale Personenzahl 4 oder Gesamtgewicht von 280kg pro Boot darf nicht überschritten werden.
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Offenes Feuer, Grillen oder Rauchen auf den Booten ist nicht erlaubt.
- Im Boot sitzen bleiben, nicht vorne oder hinten auf die Boote klettern.
5. Haftung
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Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung entstehen.
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Für Personen- und Sachschäden, die durch den Mieter verursacht werden, übernimmt der Vermieter keine Haftung.
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Für Wertsachen, die während der Fahrt abhandenkommen oder beschädigt werden, wird keine Haftung übernommen.
6. Wetter & höhere Gewalt
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Bei Gewitter, Sturm oder schlechten Wetterverhältnissen kann der Vermieter die Fahrt verweigern oder abbrechen.
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In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz