Ab ins Boot und Leinen los

Mietbedingungen

Mietbedingungen – Bootsverleih Kaletta am Toeppersee

1. Allgemeines
Mit der Anmietung eines Bootes erkennt der Mieter die nachfolgenden Mietbedingungen des Bootsverleihs Kaletta an.

Anmieten eines Bootes nur gegen Hinterlegung eines gültigen Personalausweises

2. Mietdauer und Rückgabe

  • Vorreservierungen sind nicht möglich.
  • Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe des Bootes und endet mit der Rückgabe am vereinbarten Ort.

  • Verspätete Rückgaben können mit einem Aufpreis berechnet werden.

  • Das Boot ist sauber und unbeschädigt zurückzugeben.

3. Nutzung der Boote

  • Die Nutzung der Boote erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Den Anweisungen unseres Personals ist stets Folge zu leisten.

  • Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir das Tragen von Rettungswesten.

  • Schwimmen oder Springen vom Boot ist nicht gestattet.

  • Bitte halten Sie mindestens 30 m Abstand zum Ufer und legen Sie nicht an.

  • Kollisionen mit anderen Booten sind unbedingt zu vermeiden.

  • Hunde dürfen gerne mitfahren. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Hund trocken ist und bringen Sie ein Handtuch mit – die Bootssitze können sich durch die Sonne stark aufheizen.

4. Sicherheit & Verhalten

  • Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss dürfen kein Boot nutzen.

  • Kinder unter 12 Jahren fahren nur in Begleitung eines Erwachsenen.

  • Kinder ab 12 Jahren dürfen allein Tretboot fahren.

  • Jugendliche ab 16 Jahren dürfen mit gültigem Ausweis ein Elektroboot fahren.

  • Maximal 4 Personen oder insgesamt 280 kg pro Boot sind erlaubt.

  • Grillen, offenes Feuer und Rauchen sind auf den Booten nicht gestattet.

  • Bitte bleiben Sie während der Fahrt im Boot sitzen – das Klettern auf Bug oder Heck ist untersagt.

5. Haftung

  • Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen.

  • Für Personen- oder Sachschäden, die durch den Mieter verursacht werden, übernimmt der Vermieter keine Haftung.

  • Für Wertsachen, die verloren gehen oder beschädigt werden, übernehmen wir keine Verantwortung.

6. Wetter & höhere Gewalt

  • Bei Gewitter, Sturm oder schlechten Wetterverhältnissen kann der Vermieter die Fahrt verweigern oder abbrechen.

  • In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz